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Dividende,Rückwirkung

Fall: Eine GmbH hat zwei in gleicher Höhe beteiligte Gesellschafter, die zum 29.04.2022 eine Gewinnausschüttung von 40.000 € beschlossen und durchgeführt haben. Der Gewinnvortrag der GmbH zum 31.12.2021 ist deutlich höher. Am 01.08.2022 sollen die Anteile der GmbH nun im Wege eines qualifizierten Anteilstauschs rückwirkend zum 01.01.2022 zu Buchwerten in eine Holding GmbH eingebracht werden, die beiden Gesellschaftern zu gleichen Teilen gehört. Fragen: 1) Wie ist die Gewinnausschüttung vom April 2022 nach dem qualifizierten Anteilstausch steuerlich und handelsrechtlich zu werten für die Holding GmbH und für die Anteilseigner, die im April die Dividende noch ins Privatvermögen erhalten haben? 2) Welche steuerlichen Meldungen sind zu machen? Muss die Holding rückwirkend die Dividende vom April 2022 anmelden und eine weitere an ihre Gesellschafter?
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