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einbringungsgeborene Anteile,Sperrfrist nach § 22 Abs. 2 UmwStG,aufschiebende Bedingung

OHG mit zwei Beteiligten wurde zu Buchwerten in eine GmbH umgewandelt. GmbH wird mit beiden Beteiligten fortgeführt. Bedingt durch die Umwandlung zu Buchwerten müssen die Beteiligten ihre GmbH-Anteile mind. sieben Jahre halten, da ansonsten Aufdeckung der stillen Reserven droht. Jetzt soll im Rahmen einer Satzungsänderung eine Kaufoption für den jüngeren Gesellschafter aufgenommen werden. Hinsichtlich Zeitpunkt und Kaufpreis wird die Formulierung sehr offen gehalten. Allerdings hinsichtlich des Verkaufs kann der abgebende Gesellschafter nur an jüngeren Gesellschafter verkaufen. Der abgebende Gesellschafter hat keine Möglichkeit, es einem anderen zu veräußern. Wenn der jüngere Gesellschafter von seinem Optionsrecht Gebrauch macht, muss der abgebende Gesellschafter zustimmen. Würde mit dieser Vereinbarung die Haltensfrist von sieben Jahren verletzt und käme es zur Aufdeckung der stillen Reserven?
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