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Verluste,Seitwärtsverschmelzung

Folgender Sachverhalt ist zu beurteilen: B-GmbH und S-GmbH; beide haben als 100%igen Gesellschafter R. Es wird angestrebt, die S-GmbH auf die B-GmbH einzubringen. Bei der S-GmbH bestehen noch Verluste zur KSt und GewSt. Gehen die Verluste durch diesen Akt verloren? Oder gibt es eine Möglichkeit nach UmwG und UmwStG, dass die Verluste nach Umwandlung bei der B-GmbH geltend gemacht werden können?
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