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§ 11 UmwStG,Verschmelzung,negatives Kapital

Gesellschafter A ist 100%iger Gesellschafter der W-GmbH und ebenfalls 100%iger Gesellschafter der S GmbH. Stammkapital beträgt 25.000 € und ist mit 12.500 € eingezahlt. Die W-GmbH weist in ihrer Bilanz zum 31.12.2021 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf der Aktivseite in Höhe von 36.000 € aus (Verlustvortrag 38.000 €), die S GmbH ebenfalls einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 28.000 € (Verlustvortrag nur 4.000 €). Es soll die S-GmbH auf die W-GmbH zum 1.1.2022 verschmolzen werden – steuerl. Auswirkungen also im Jahr 2021. Erste Fragen: Ist hier eine Verschmelzung grundsätzlich überhaupt möglich – eben aufgrund des negativen Kapitals? Müssten stille Reserven aufgedeckt werden, um das negative Kapital zu beseitigen? Müssten dann neue Gesellschaftsanteile ausgegeben werden? Hätte die Verschmelzung, wenn sie möglich ist, Auswirkungen auf den Gesellschafter A? Wie steht es mit einem Übernahmegewinn bzw. Übertragungsgewinn? Wäre dann auf den 1.1.2022 eine Bilanz für die W-GmbH zu erstellen, in der die Bilanzpositionen der Aktivseite und der Passivseite der S-GmbH in der Bilanz der B-GmbH ausgewiesen werden? Die Bilanz würde dann einen nicht durch eigenkapitalgesättigten Fehlbetrag von 64.000 € ausweisen ... Wäre das so richtig?
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