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Einbringung in eine Kapitalgesellschaft,Steuerneutralität,Sperrfrist

Unser Mandant – eine Einheits-GmbH & Co. KG – möchte sich in eine GmbH umwandeln. Es bietet sich an, die KG auf die Komplementär-GmbH im Zuge der erweiterten Anwachsung „zu verschmelzen“. Ist das bei der Einheits-GmbH & Co. KG möglich? Muss schenkungsteuerlich etwas beachtet werden, da der einzige Kommanditist 100 % der Anteile an der GmbH erhält? Vor der Umwandlung hatte er 0 % der Anteile an der GmbH.
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