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§ 6 Abs. 3 EStG,§ 24 UmwStG,unentgeltliche Aufnahme in eine PersGes

A hat bereits zum 1.7. eine Arztpraxis käuflich erworben zum KP von 50.000 €. Die Finanzierung erfolgte mittels Bankkredit über 50.000 €. Der Kaufpreis entfällt zu 100 % auf den Firmenwert. Zum 1.10. soll B in die Einzelpraxis aufgenommen werden. Die Aktiva abzgl. Verbindl. betragen zum 30.9. 0 €. Da der Firmenwert dem noch bestehenden Bankkredit entspricht, soll B kein Entgelt zahlen, da er zukünftig die Tilgungen etc. des Kredits mitbedient i.R.d. Gemeinschaftspraxis. 1. Liegt hier ein Fall gem. § 6 (3) EStG vor? Man kann grds. nicht davon ausgehen, dass innerhalb der Zeit vom 1.7.–30.9. stille Reserven entstanden sind. 2. Oder liegt eine Entgeltlichkeit vor, da B nunmehr den Kredit mitbezahlt?
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