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Zivilrechtliche und steuerliche Rückwirkung im UmwStG,Rückwirkung bei Umwandlungen in der Umsatzsteuer

Geplant ist eine Ausgliederung zur Neugründung. Es besteht die X1 GmbH mit zwei Teilbetrieben. Einer der Teilbetriebe soll durch Ausgliederung zur Neugründung auf die dann neue X2 ausgegliedert werden. Dies soll mit steuerlicher Rückwirkung zum 01.01. erfolgen sowie mit Ansatz zu Buchwerten. Für den Teilbetrieb, der dann auf X2 ausgegliedert wird, ist es wichtig, dass fortlaufend Ausgangsrechnungen gestellt werden. Wie kann der Zeitraum zwischen Ausgliederung (Notarvertrag z.B. am 20.07.2022) und Vorlage einer Steuernummer (z.B. 01.09.2022), Eröffnung Bankkonto, Umstellung Verträge etc. gelöst werden? Wichtig ist, dass hier steuerlich kein Problem bzgl. der Teilbetriebe entsteht. Ist es möglich, dass für diesen Übergangszeitraum X1 weiterhin Ausgangsrechnungen für den ausgegliederten Teilbetrieb stellt und lediglich zwischen X1 und X2 eine interne Verrechnung stattfindet, so dass die Umsätze wirtschaftlich/steuerlich in der richtigen GmbH landen? Oder ist ein Factoringvertrag notwendig (X1 schreibt im Auftrag der X2 Rechnungen? Oder wie ist dieses Problem „Übergangszeitraum“ zu lösen? Analoges Problem besteht auch bei Eingangsrechnungen, diese werden bis zu einem gewissen Zeitraum auch noch an X1 adressiert sein, reicht eine wirtschaftliche Weiterverrechnung an X2 oder müssen hier Rechnungskorrekturen (Empfänger X2) angefordert werden?
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