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Anteilstausch,Nießbrauch,Fortbestand

Der A-Gesellschafter hält 51 % an der A-GmbH. Daneben hat A noch Nießbrauch an weiteren 20-%-Anteilen an der A-GmbH. Anteilseigner der 20-%-Anteile ist das Kind von A. Nun sollen die 51-%-Anteile sowie die 20-%-Anteile des Kindes (an welchen A noch den Nießbrauch hat) im Wege eines qualifizierten Anteilstauschs in eine Holding-GmbH eingebracht werden. An der Holding-GmbH sollen dann A sowie das Kind entsprechend beteiligt sein. Wie verhält sich der Anteilstausch, wenn an den einzubringenden Anteilen ein Nießbrauch besteht? Wird dieser auch entsprechend „getauscht“ auf die Anteile an der Holding-GmbH, oder bleibt der Nießbrauch einfach weiter bestehen – sozusagen an der Holding-GmbH „vorbei“ wie eine direkte Beteiligung?
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