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Verschmelzung,Holding

Zwei Gesellschafter (A & B) bringen jeweils ihre Einzelunternehmen in eine neu zu gründende GmbH gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten zu Buchwerten ein. Im Anschluss werden die jeweiligen neuen Anteile in eine jeweilige Holding-GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (qualifizierter Anteilstausch) zu Buchwerten eingebracht. Mithin ist folgende Zwischenstruktur gegeben, dass die beiden Holding-GmbHs 100 % der Anteile an den operativen GmbHs halten. Als letzter Schritt sollen die beiden operativen GmbHs, die unterhalb der jeweiligen Holdings hängen, verschmolzen werden. Mithin halten die beiden Holding-GmbHs 50 % an der verschmolzenen GmbH. Fragen: 1. Löst die Verschmelzung einen Sperrfristverstoß aus? 2. Ist die Verschmelzung im Hinblick auf den qualifizierten Anteilstausch schädlich?
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