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§ 4 UmwStG,Verlustvorträge,Untergang

Die A-GmbH hält ein Grundstück (PropCo) und weist steuerliche VV (GewSt + KSt) von 2 Mio. € per 31.12.2021 aus. Die Schwestergesellschaft B-GmbH (Gesellschafter beteiligungsidentisch zur A-GmbH) hat ebenfalls Verlustvorträge in ca. gleicher Höhe. Das einzige Grundstück der A-GmbH soll veräußert werden (prognostizierter Gewinn von ca. 8 Mio. €). Besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Verschmelzung der A-GmbH auf die B-GmbH zum einen die Verluste der A-GmbH zu nutzen (z.B. Zwischenwertansatz des Grundstücks) und zugleich die Verluste der B-GmbH zur weiteren Reduzierung des Veräußerungsgewinns zu nutzen? Wie wäre hier die Abfolge zu wählen? Aus grunderwerbsteuerlicher Sicht darf die Verschmelzung der A-GmbH auf die B-GmbH erst nach Signing des Kaufvertrags (vor BNL-Wechsel) erfolgen. Eine rückwirkende Verschmelzung sollte ebenfalls möglich sein.
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