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Formwechsel,Betriebsausgaben

Im Jahr 2019 fielen bei unserer Mandantin Rechts- und Beratungskosten an. Diese umfassten die Gestaltungsberatung für einen Formwechsel in eine GmbH & Co. KG mit anschließender Einbringung und Realteilung. Der Formwechsel fand zum 10.03.2020 statt (Realteilung am 30.06.2020). Können die Rechts- und Beratungskosten bei der GbR als Betriebsausgaben abgezogen werden oder stellen diese vorweggenommene Werbungskosten bei der GmbH & Co. KG dar?
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