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Teilbetriebsbegriff,Buchführung,§ 20 UmwStG

Der A betreibt an zwei verschiedenen Standorten Einzelpraxen (Berlin + Falkensee). Die Arztpraxen werden in einer Buchhaltung erfasst. Für die jeweiligen Umsätze und Kosten werden nach Standort getrennte Konten geführt. Die Lohnbuchhaltung wird ebenfalls einheitlich vorgenommen. Eine Trennung der Löhne kann bei Bedarf vorgenommen werden. Zur Belegschaft gehören Mitarbeiter, die jeweils standortgebunden sind. Andere Mitarbeiter sind in beiden Standorten tätig. Die Arztpraxis in Falkensee soll im Zuge der Umwandlung nach § 20 UmwStG in eine MVZ-GmbH eingebracht werden. Steht die momentane Art der Buchführung dem Teilbetriebserfordernis nach § 20 UmwStG für eine buchwertneutrale Einbringung entgegen? Welche Voraussetzungen sind für den Standort Falkensee als Teilbetrieb ggf. noch zu erfüllen?
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