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Einbringung,wesentliche Betriebsgrundlage,Zurückbehalt

Unser Mandant ist Einzelunternehmer. Er verkauft erfolgreich Waren über diverse Internetplattformen. In seinem Einzelunternehmen ist ein Gebäude (Halle) bilanziert. Er möchte nun seinen Sohn mit 5 % an dem Unternehmen beteiligen. Allerdings möchte er, dass die Immobilie weiterhin in seinem alleinigen Eigentum verbleibt. Außerdem möchte er, dass sein Einzelunternehmen in eine GmbH oder UG umgewandelt wird. Wir haben uns folgenden möglichen Lösungsweg überlegt: Der Vater gründet eine GmbH/UG. Nachdem diese gegründet ist, führt er eine Kapitalerhöhung um 100 € durch und bringt gleichzeitig mit dieser sein Einzelunternehmen als Agio in die GmbH/UG ein. Danach schenkt er seinem Sohn 5 % der Anteile an der GmbH/UG. – Soweit dürfte der Plan aufgehen. Wir sehen ein Problem darin, dass der Vater eben nicht das komplette Einzelunternehmen einbringt, sondern die Immobilie und den damit in Zusammenhang stehenden Kredit zurückbehält und diese dann im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die GmbH/UG vermietet. Wäre u.U. ein anderer Weg denkbar (ggf. vorab eine Gründung einer GbR (95 % Vater/5 % Sohn), Gebäude im Sonderbetriebsvermögen, und danach dann der oben beschriebene Weg zur Gründung einer GmbH/UG)?
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