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§ 20 UmwStG,Einbringung,negative Anschaffungskosten

Mein Mandant hat ein Einzelunternehmen und ist 100 % Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Ferner ist die Tochter im letzten Jahr als Geschäftsführerin bestellt worden. Nun soll das Einzelunternehmen rückwirkend zum 01.01.2022 in die GmbH zu Buchwerten eingebracht werden. Eine Kapitalerhöhung und Ausgabe neuer Anteile soll in Höhe von 1.653,11 EUR erfolgen, sodass das Stammkapital der GmbH auf insgesamt 40.000,00 EUR erhöht wird. Aktuell sieht die Einheitsbilanz zum 31.12.2021 wie folgt aus AKTIVA PASSIVA Sachanlagen 2,00 EUR Kapital 12.242,20 EUR Forderungen 27.983,07 EUR Rückstelllungen 2.200,00 EUR Bank 3.063,64 EUR Verbindlichkeiten 16.606,51 EUR Nun haben wir folgendes Problem: Von den aktivierten Forderungen sind 27.295,66 EUR lt. Mandant bereits bezahlt und sind nicht mehr zu aktivieren und in der Bilanz auszuweisen. Einen Zahlungseingang auf dem Geschäftskonten konnten wir allerdings nicht feststellen. Wie die Forderungen beglichen wurden, wissen wir leider nicht. Eine Antwort erhalten wir hierzu auch nicht. Wie können wir fortfahren, um die Einbringung zu Buchwerten durchzuführen? Bei Ausbuchen der Forderungen gegen Privatentnahmen würde das Kapital auf der Aktiva ausgewiesen werden. Anschließend wäre die Einbringung zu Buchwerten nicht möglich, da die Passivposten die Aktivposten übersteigen würden.
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