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§ 24 UmwStG,Übertragung von Teilanteilen an einer Mitunternehmerschaft nach § 6 Abs. 3 EStG

Eine Gaststätte wird bisher als EU geführt. Die Mutter N möchte nun ihren Sohn M zu 50 % am Unternehmen beteiligen. Wir möchten das EU (bisher nicht im HR eingetragen) in eine GmbH & Co. KG einbringen. N und M sollen an beiden Gesellschaften zu 50 % beteiligt sein. Eine Geldleistung des M ist nicht vorgesehen. Die Einbringung soll ertragsteuerlich neutral erfolgen. Fragen: 1. Welches Vorgehen ist zu empfehlen? 2. Was ist ertragsteuerlich zu beachten?
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