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Einbringung in eine Kapitalgesellschaft,Sonderbetriebsvermögen,steuerneutrale Übertragung

Mein Mandant betrieb in der Form einer Einzelunternehmung ein „Nachhilfeinstitut“. Seit 31.08.2021 betreibt er dieses mit seiner Gattin als OHG. Das Institut ist in ein Franchisesystem eingebettet, in dem der Franchisegeber Lizenzen für bestimmte räumliche Gebiete (PLZ-Gebiete) vergibt. Mein Mandant hat nun einen Kaufvertrag mit einem Kollegen (beendet Tätigkeit altersbedingt) und mit Zustimmung des Franchisegebers geschlossen, um das Gebiet des Kollegen mit Wirkung zum 1.1.2022 zu übernehmen. Er hat den Vertrag in eigenem Namen und nicht im Namen der OHG geschlossen(!), im Kern der Kauf einer Lizenz sowie eines Kunden- und Nachhilfelehrerstamms. Die erworbenen Wirtschaftsgüter sind Sonderbetriebsvermögen bei der OHG, da sie dem Geschäftsbetrieb dienen, und würden normalerweise aktiviert und abgeschrieben. So weit, so simpel. Oder bin ich hier schon falsch abgebogen? Nun meine Herausforderung: Meine Mandanten werden die OHG nun rückwirkend zum 31.08.2021 in eine GmbH „umwandeln“. Geht nun das Sonderbetriebsvermögen (das neue Gebiet) auch mit auf die GmbH über?
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