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§ 20 UmwStG,Ergänzungsbilanzen bei Umwandlung (Einbringung) von Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft,Steuerliches Schicksal von Sonderbetriebsvermögen bei Umwandlungen auf eine GmbH

Eine KG mit Ergänzungs- u. Sonderbilanz wird rückwirkend zum 01.01. in eine GmbH umgewandelt. Steuerrechtlich kommt es bzgl. der Ergänzungsbilanz beim Ausweis der Mehrwerte auf der Aktivseite (z. B. Firmenwert) zur Bildung eines passiven Ausgleichspostens und zu einem Zugang zum steuerlichen Einlagekonto. Was passiert mit der Handelsbilanz? Das Handelsrecht kennt keine Ergänzungsbilanz. Wird in der Handelsbilanz dann kein entgeltlich erworbener Firmenwert berücksichtigt? Was geschieht mit der Sonderbilanz (z. B. Darlehen zum Kauf der Beteiligung) bzgl. Steuer- u. Handelsbilanz der GmbH?
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