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Abspaltung,Teilbetrieb

GmbH bestehend aus zwei Sparten, die buchhalterisch getrennt werden (Bereich 1: reine Vermögensverwaltung (diverse Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften), Bereich 2: operatives Geschäft). Der Bereich 1 Vermögensverwaltung soll auf eine aufnehmende Gesellschaft aufgespalten werden. Dies kann nicht steuerneutral erfolgen, da kein Teilbetrieb vorliegt. Grundidee: 1. Schritt: Gründung einer Tochter-GmbH (= 100-%-Beteiligung gilt als Teilbetrieb nach § 15 UmwStG), eigenes Geschäftsfeld. Würde jetzt im zweiten Schritt eine Abspaltung der Beteiligung an der Tochter-GmbH mit den restlichen Beteiligungen (= Vermögensverwaltung) auf eine neue aufnehmende GmbH als Teilbetrieb (insgesamt) gelten und damit steuerneutral sein?
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