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§ 22 UmwStG,Nachweispflicht,Versäumt

Es wurde versäumt, den Gesellschafternachweis gem. § 22 Abs. 3 UmwStG einzureichen. Dies bereits das zweite Jahr in Folge. Kann/sollte dies jetzt für die Vergangenheit noch nachgeholt werden? Es handelt sich um eine Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH zu Buchwerten.
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