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Umwandlung einer GmbH auf den Alleingesellschafter nach §§ 3 ff. UmwStG,Sperrfristverstoß nach § 22 Abs. 1 UmwStG bei Folgeumwandlungen,Aufnahme von Mitunternehmern in eine Einzelpraxis (§ 24 UmwStG) vs. Praxisverkauf

Ein Mandant von uns ist 100%iger Gesellschafer einer GmbH (Zahnarztpraxis), in welche er vor einem Jahr sein Einzelunternehmen eingebracht hat. Nun beabsichtigt er, drei angestellte Ärzte an der GmbH zu beteiligen. Die potentiellen Neu-Gesellschafter machen jedoch den Einstieg davon abhängig, dass sie ihre Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung zeitnah geltend machen. Aus diesem Grunde überlegt unser Mandant, seine GmbH auf eine neu zu gründende Einzelpraxis zu verschmelzen und anschließend die drei Ärzte aufzunehmen (GbR), sodass diese in ihrer positiven Ergänzungsbilanz ein entsprechendes AfA-Volumen geltend machen können. Wären in einem solchen Szenario neben den grundlegenden folgenden steuerlichen Aspekten wie – Untergang etwaiger steuerlicher Verlustvorträge, soweit keine Aufdeckung stiller Reserven in Betracht kommt, – fiktive Gewinnausschüttung des Gewinnvortrags weitere Punkte zu beachten? Könnte Ihres Erachtens für die Einsteigenden das AfA-Volumen auch auf einem anderen Weg erreicht werden?
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