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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Ihre Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: A kauft in 2014 die A-GmbH durch Erwerb aller Anteile am Stammkapital für 175.000 Euro. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro, das Aktivvermögen 30.000 Euro. Der hohe Kaufpreis ergibt sich durch den Wert einer Beteiligung, die die GmbH hält, deren Buchwert aber aufgrund hoher stiller Reserven dieser B-Gesellschaft nur bei 5.000 Euro liegt. Die A-GmbH wurde nach Anteilskauf in eine A-GmbH & Co. KG mit A als alleinigem Kommanditisten formgewechselt. Der Formwechsel erfolgte zu Buchwerten, so dass sich ein Verlust zwischen Anschaffungskosten und Vermögensübernahme zu Buchwerten kam, der steuerlich nicht geltend gemacht werden konnte. Nun hat diese B-Gesellschaft ihr Anlagevermögen gewinnbringend verkauft und wurde anschließend liquidiert. Die KG wird in diesem Zusammenhang ebenfalls beendet, da die Beteiligung neben dem Bankguthaben und einer Forderung an Kommanditisten den einzigen Aktivposten darstellte. Nun meine Frage: Kann im Zuge der Beendigung der KG im zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung der B-Gesellschaft die bisher ohne Ansatz gebliebenen Anschaffungskosten der ursprünglichen A-GmbH steuermindernd gelten gemacht werden? Mit freundlichen Grüßen Andrea Mooshammer
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