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Sperrfrist nach § 6 Abs. 3 S. 2 EStG,Sperrfristverstoß nach § 22 Abs. 1 UmwStG,Ketteneinbringung nach §§ 20,21 UmwStG

Ein Mandantenehepaar (Hr. und Fr. A) haben ein eOHG (50/50-Anteile) zum 31.08.2021 in eine GmbH (A GmbH) umgewandelt (weiterhin 50/50). Die Umwandlung geschah zu Buchwerten und löst eine fünfjährige Haltefrist (§ 6 Abs 3 Satz 2 EStG) aus. Herr A und Frau A sind daneben je 50/50 Kommanditisten der A Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG. Diese hält 100 % an der A Holding GmbH. Nun meine Frage: Können Herr A und Frau A ihre Anteile an der A GmbH zu Buchwerten im Rahmen einer Barkapitalerhöhung mit Sachagio (je 1 € und der Buchwert der GmbH in die Kapitalrücklage) in die A Holding GmbH einbringen, ohne dass ein Sperrfristverstoß gegen den § 6 Abs. 3 EStG (siehe oben) vorliegt?
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