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§ 21 UmwStG,Einbringung,Beteiligung

Unser Mandant ist 100-%-Gesellschafter-Geschäftsführer in seiner A-GmbH (Stammkapital 25.000 € voll eingezahlt). Diese GmbH hat einen Gewinnvortrag i.H.v. ca. 250.000 € und im Jahr 2021 einen Gewinn i.H.v. ca. 100.000 €. Die A-GmbH soll nun rückwirkend zum 01.01.2021 steuerneutral (Fortführung der Buchwerte) in die vermögensverwaltende B-GmbH (Stammkapital 25.000 €/auch hier ist unser Mandant 100-%-Gesellschafter-Geschäftsführer) gegen Erhöhung des Stammkapitals um 1.000 € eingebracht werden. Frage 1: Bleibt die B-GmbH durch die Einbringung weiterhin vermögensverwaltend? Frage 2: Wird der Gewinnvortrag bei der B-GmbH in die Gewinnrücklage gebucht? Frage 3: Muss beim laufenden Gewinn schenkungsteuerlich etwas beachtet werden?
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