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Liquidation,Verein

Sachverhalt: Der Förderverein eines Sportvereins plant seine Auflösung. Dabei werden die Varianten „Verschmelzung auf den Hauptverein“ und „Liquidation“ diskutiert. Bei Letzterer gehen die Vermögenswerte lt. Satzungsregelung auf den Hauptverein über. Eine Verschmelzung führt zur Gesamtrechtsnachfolge. Dabei gehe ich von einer Übernahme der Vermögenswerte zu Buchwerten aus. Bei der Vermögensübertragung im Rahmen der Liquidation findet eine Einzelrechtsnachfolge statt. Frage: Kann die Übernahme der Wirtschaftsgüter bei der Liquidation in Einzelrechtsnachfolge zu Buchwerten erfolgen, oder müssen die stillen Reserven aufgedeckt werden?
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