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§ 22 UmwStG,Einbringungsgewinn I,Ermittlung,Bewertung zum Einbringungsstichtag und Nachweisproblematik

Ein Chauffeurdienstleistungsgewerbe als Einzelunternehmen mit geleastem Fuhrpark wird zum 01.01.2020 zu Buchwerten in eine durch Bargründung neu gegründete GmbH eingebracht für Gewährung neuer Gesellschaftsrechte. Der Wert des Anlagevermögens sei zu vernachlässigen. Im Jahr 2019 hatte das EU einen Gewinn von 110.000 €. Aufgrund von Corona-Beschränkungen hatte die GmbH im Jahr 2020 einen Verlust von minus 140.000 €. Im Jahr 2021 hatte die GmbH einen Gewinn von 250.000 €. Das ist auch die Prognose für 2022. Der Wert des Unternehmens hängt vollständig an der Konzession, die erlaubt, dass das Gewerbe ausgeübt werden darf. Diese endet am 31.12.2022 und kann nicht verlängert werden. Das Gewerbe sei also 2023 wertlos. Fragen: 1) Wie hoch ist der Einbringungsgewinn I, wenn der Gesellschafter die GmbH 2023 für 25.000 € (Wert des Stammkapitals) veräußert? 2) Wie hoch ist der Einbringungsgewinn I, wenn der Gesellschafter die GmbH 2022 für 200.000 € veräußert?
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