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§ 24 UmwStG,Rückwirkung,Entnahme

Mandant A plant, sein Einzelunternehmen im Wege der Ausgliederung im April 2022 rückwirkend zum 1.1.2022 in die B-GmbH & Co. KG einzubringen. Die Übertragung erfolgt zu Buchwerten gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in Höhe von 10.000 €. Der Mehrbetrag wird in eine Rücklage eingestellt. Sein Kapitalkonto beträgt am 31.12.2021 rd. 215.000 €. In den Monaten Januar bis März 2022 hat er rd. 150.000 € entnommen. Wie sind diese Entnahmen in der B-GmbH & Co. KG zu behandeln? Haben sie steuerliche Auswirkungen?
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