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§ 24 UmwStG,§ 6 Abs. 3 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Gründung einer freiberuflichen Partnerschaft bringt laut Gründungsvertrag ein Gesellschafter sein Büro (das im Wesentlichen aus dem Inventar besteht) in die Partnerschaft ein. Der andere Gesellschafter übernimmt zu 30% dieses Inventar, hat bis dato aber keine entsprechende Einlage geleistet. Wie ist der Vorgang steuerlich einzuordnen? Mangels Leistung des einen Gesellschafters, § 6 Abs. 3 EStG? Möglichkeit bspw. über Argumentation einer Darlehensgewährung bezogen auf die nicht erbrachte Einlage noch in den § 24 UmwStG zu kommen? Beste Grüße Benjamin Brucker
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