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§ 20 UmwStG,Behandlung von Ergänzungsbilanzen bei Umwandlung einer KG In eine GmbH

Unsere Mandantin, eine GmbH, erwarb zum 30.11.2021 alle Anteile einer GmbH & Co. KG. Sie möchte nunmehr die GmbH & Co. KG rückwirkend auf den 01.12.2021 in eine GmbH umwandeln. Fragen: Wie ist hierbei der Kaufpreis auf Ebene der Erwerberin zu behandeln? Ist der über dem Buchwert liegende Kaufpreis trotzdem steuerlich in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen und wie wird die Ergänzungsbilanz dann aufgelöst? Führt die Umwandlung dazu, dass dem Verkäufer die Gewerbesteuer-Anrechnung erhalten bleibt? Für die Bearbeitung bedanke ich mich bereits im Voraus.
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