Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 20 UmwStG,Entnahmen,§ 21 UmwStG

Eine e.K. wandelt im Mai 2022 ihr Einzelunternehmen rückwirkend auf den 01.01.2022 in eine GmbH um. Das Eigenkapital beträgt 30 T€. Zeitgleich wird von der Steuerpflichtigen eine Holding-GmbH gegründet, an der sie zu 100 % beteiligt ist. Per Anteilstausch ist angedacht, die gesamten Anteile an der umgewandelten GmbH (aus der ehem. e.K.) in die Holding zu übertragen. Die Steuerpflichtige erhält dafür neue Anteile an der Holding-GmbH. Im Rückwirkungszeitraum vom 01.01.2022 bis zur Umwandlung der e.K. hat die Steuerpflichtige rund 80 T€ aus dem Einzelunternehmen entnommen (Einlagen 0 €). Nach § 20 Abs. 5 S. 2 u. 3 UmwStG stellen die Entnahmen keine Ausschüttung dar, sondern mindern die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile. Damit ergibt sich rechnerisch folgender Wert der GmbH-Anteile: Eigenkapital 30 T€ abzgl. Entnahmen von 80 T€ = –50 T€. Damit wären die AK der GmbH-Anteile negativ. Angedacht war ursprünglich, diese GmbH-Anteile zum Buchwert in die Holding-GmbH zu übertragen. Fragen: – Ist der Gedanke zu den negativen Anschaffungskosten so zutreffend? – Können die GmbH-Anteile dann überhaupt zu Buchwerten in die Holding übertragen werden, oder müsste ein anderer Wertansatz erfolgen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen