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§ 11 UmwStG,Verschmelzung,Verlustvortrag

Mein Mandant ist eine GmbH (IN GmbH) mit zwei Gesellschaftern. Die Beteiligungsverhältnisse waren bis zum 31. Dezember 2021 je 50 %. (50 % AI GmbH, 50 % DO GmbH) Mit Kaufvertrag vom 13. Januar 2022 (rückwirkend zum 01.01.2022) erwarb ein Gesellschafter vom anderen 50 % und hält damit 100 %. Die Gesellschaft IN GmbH verfügt über einen Verlustvortrag in Höhe 200.000 € zum 31. Dezember 2021. Mit Datum 01.01.2022 hat die Gesellschaft nach Abschluss des einzigen Projekts eine Ausgangsrechnung über 310.000 € erstellt, welche auch sofort bezahlt wurde. Der Gesellschafter (AI GmbH) möchte die (Tochter-)GmbH rückwirkend auf die Mutter-GmbH (AI GmbH) verschmelzen. Diese soll möglichst zum Buchwert verschmolzen werden. Wäre dies zum 01.01.2022 möglich, obwohl die Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 einen Verlustvortrag besitzt? Ist die Ausgangsrechnung vom 01.01.2022 und damit die Verlustverrechnung zu berücksichtigen?
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