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Einbringung,qualifizierter Anteilstausch,mehrheitsvermittelnde Beteiligung

Mein Mandant A (natürliche Person, steuerpflichtig in Deutschland) ist mit drei weiteren natürlichen Personen zu jeweils 25 % an der A-GmbH beteiligt. Die A-GmbH ist erfolgreich am Markt tätig, erzielt Gewinne. A und seine drei Mitgesellschafter gründen nun die B-Holding GmbH. Jeder der vier Gesellschafter hält 25 % an der B-Holding GmbH. Die B-Holding GmbH wird im Wege einer Bargründung errichtet. Als Agio bringen alle vier Gesellschafter ihre (Minderheits-)Beteiligungen an der A-GmbH in die B-Holding GmbH ein. Bilanziell werden die Einlagen in die Kapitalrücklage bei der B-Holding GmbH verbucht. Frage: Ist die Überführung einer Minderheitsbeteiligung an der A-GmbH in die B-Holding GmbH – wie beschrieben – steuerneutral möglich, oder löst dieser Vorgang bei A sowie bei den drei Mitgesellschaftern eine Besteuerung nach § 17 EStG aus? Entstehen für A aus diesem Einbringungsvorgang weitere steuerliche Konsequenzen?
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