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§ 15 UmwStG,Spaltung von Kapitalgesellschaften (Teilbetriebseigenschaft und Missbrauchsvorschrift),Abspaltung zur Neuaufnahme und Konzernklausel (§ 6a GrEStG)

Wir haben folgende Frage zur Spaltung: Vorliegend handelt es sich um eine GmbH (Bauträger), im Folgenden C-GmbH genannt, die von der L-Holding (GmbH) gehalten wird. In der C-GmbH befinden sich zwei Grundstücke. Eins davon ist überplant, in der Bebauung und zu 95 % verkauft. Das zweite Grundstück befindet sich in der Planungsphase. Ist es grds. möglich, ein Grundstück im Rahmen einer (Ab-)Spaltung in eine neue D-GmbH steuerneutral zu überführen? Gesellschafter der neuen D-GmbH ist ebenfalls zunächst die L-Holding. Was passiert, wenn die L-Holding die Anteile an der neuen D-GmbH direkt im Anschluss an einen fremden Dritten veräußert? Für den Fall, dass dann gemeine Werte anzusetzen sind: Versteuert dann die C-GmbH? Bleibt der Veräußerungserlös für die D-GmbH auf Ebene der L-Holding im Rahmen des § 8b KStG zu 95 % steuerfrei? Fällt bei der Spaltung Grunderwerbsteuer an?
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