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§ 24 UmwStG,Einzelkaufmann,Veräußerung KG-Anteile

Ein Einzelunternehmer wird in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. Vorher muss er ja im Handelsregister als e.K. eingetragen sein, damit das funktioniert. Sodann sollen Anteile dieser GmbH & Co. KG an einen Dritten veräußert werden. Hier sind ja in jedem Fall alle stille Reserven aufzulösen. Gibt es etwas, was ich noch beachten muss?
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