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§ 24 UmwStG,Buchwertantrag,Zeitpunkt

Gründung einer GmbH & Co. KG unter Einbringung des bisherigen Einzelunternehmens; Einbringungsstichtag laut Einbringungsvertrag ist der 01.01.2021: 0:00 Uhr (steuerlicher Wertansatz) Die Einbringung soll zu Buchwerten erfolgen. Steuererklärungen 2020 für das Einzelunternehmen sind abgegeben. Fragen: 1. Zu welchem Stichtag ist ein Antrag auf Buchwertfortführung zu stellen – 31.12.2020 oder mit erster Bilanz der GmbH & Co. KG zum 31.12.2021? 2. Oder genügt das Einreichen eine Eröffnungsbilanz zum 01.01.2021 zu Buchwerten als Antrag?
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