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§ 24 UmwStG,Einbringung freiberuflicher Unternehmen in eine Personengesellschaft

Ich möchte meine Steuerberaterkanzlei (Einzelunternehmen) in eine GmbH & Co. KG zu Buchwerten einbringen. 1. Nach welcher Vorschrift erfolgt die Einbringung zu Buchwerten? 2. Was gibt es für Besonderheiten zu beachten? 3. Wie ist der Ablauf der Einbringung?
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