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Sperrfrist,Verstoß

Sehr geehrte Damen und Herren, einer meiner Mandanten (nat. Person in DE est-pflcihtig) (M) hält 76% an einer Holding-GmbH (H). Die H hält wiederum 100% an der OpCo-GmbH (O). Mein Mandant war mit vier weiteren Gesellschaftern A, B, C und D (je 6%) an der O beteiligt. Die Beteiligung an der O wurde von allen Gesellschaftern als Sachagio bei der Bargründung der H in diese zu Buchwerten eingebracht. Die 7 Jahre Haltefrist sind noch nicht vergangen. M möchte nun die Anteile des D an der H durch die H einziehen lassen gegen Abfindung (diese ist im Gesellschaftsvetrag der H geregelt, aber nicht marktüblich). Annahmegemäß soll die Einziehung hier als möglich angenommen werden (nicht meine Baustelle ????). Nun meine Frage: - Löst die Einziehung gegen Abfindung einen Sperrfristverstoß bei D aus? - Wie berechnet sich der Steuerschaden bei D? Vielen Dank und Beste Grüße Kevin Dietz
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