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§ 2 UmwStG,§ 11 UmwStG,Verlust

Die KF Bau GmbH (B GmbH) und die KF Gebäudedienstleistungen GmbH (G GmbH) sollen zum 01.01.2023 verschmolzen werden. Beide Gesellschaften sind zu 100% Tochterunternehmen der KF Holding GmbH. Die Verschmelzung soll steuerneutral zu Buchwerten erfolgen. Die B GmbH hatte zum 31.12.2021 einen steuerlichen Verlustvortrag von 31.000 EUR. Die G GmbH einen Gewinnvortrag von 7.300 EUR. Meine Rückfragen zu diesem Sachverhalt: 1. Ist es hinsichtlich des Verlustvortrages unerheblich, welche Gesellschaft auf welche verschmolzen wird? 2. Ist die Verschmelzung zu Buchwerten möglich, obwohl insgesamt ein Verlustvortrag verbleibt? 3. Was ist aus steuerlicher Sicht bei der Verschmelzung noch zu beachten?
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