Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 2 Abs. 4 S. 3 UmwStG,Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten im Rückwirkungszeitraum,Verschmelzungen zwischen Kapitalgesellschaften

Die natürlichen Personen A und B sind jeweils alleinige Gesellschafter der C GmbH (übernehmende Rechtsträgerin) und der D GmbH (übertragende Rechtsträgerin). Stammkapital der Gesellschaften jeweils 25 T€, voll einbezahlt. Beteiligungsverhältnisse identisch. Die D GmbH soll lt. Verschmelzungsvertrag als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die C GmbH verschmolzen werden. Notar, Vertrag vom 8. April 2020. Übernahme des Vermögens der D GmbH im Innenverhältnis zum 1.1.2020. Die Gesellschafter der D GmbH verzichten darauf, dass ihnen Anteile an der C GmbH gewährt werden. Steuerlicher Übertragungsstichtag 31.12.2019. Antrag auf Buchwertübertragung wird gestellt. Die C GmbH weist im Jahr 2020 einen Verlust aus. Die D GmbH hat im Zeitraum 1.1.–8.4.2020 einen Gewinn. Fragestellung: Ist der Gewinn der D GmbH im Rückwirkungszeitraum 1.1.–8.4.2020 mit dem Verlust der C-GmbH im Jahr 2020 verrechenbar? Falls nicht, wie ist dies in der KSt-Erklärung der C GmbH (die Erklärung der KSt und der GewSt für die D GmbH entfällt m.E. wegen der Rückwirkung auf den 1.1.2020) abzubilden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen