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§ 24 UmwStG,Einzelunternehmen,KG-Vertrag

Mein Mandant hat sein Einzelunternehmen (Eigenkapital rd. 250.000 €) zum 01.01.2020 in eine GmbH & Co. KG eingebracht (Mdt. hält 100 % an der KG und auch 100 % an der Bet.-GmbH). Leider ist im Einbringungsvertrag des Notars nur geregelt, dass die Einbringung zu Buchwerten erfolgen soll und dass die 1.000 € Kommanditeinlage durch die Einbringung des EU erbracht werden. Ein KG-Vertrag wurde leider auch nicht erstellt. Fragen: 1) Wie ist der übersteigende Betrag von 249.000 € in der KG auszuweisen? 2) Da es keinen KG-Vertrag gibt, sind die lfd. Entnahmen im Eigenkapital auszuweisen? 3) Wie ist die Haftungsvergütung zu bemessen und auszuweisen?
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