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§ 20 UmwStG,Gesamtplan,wesentliche Betriebsgrundlage

Sachverhalt: EU (Handwerker) soll in eine GmbH umgewandelt werden. Es existiert eine GmbH, die dem EU gehört, welche als Bauträger fungieren sollte, von der aber nur ein Objekt vor ca. fünf bis sechs Jahren abgewickelt wurde. Garantieansprüche bestehen nicht, keine offenen Forderungen. Daher die Überlegung, das EU in diese GmbH einzubringen. GmbH ist an anderer Anschrift (nicht Eigenheim) registriert. Der Geschäftsbetrieb der GmbH ruht seit Abschluss des Bauprojekts völlig. Das Einzelunternehmen wird aus einem angemieteten Lager mit kl. Büro und einem weiteren kleinen Büro im eigenen Wohnhaus betrieben. Weitere wesentliche Betriebsgrundlagen scheinen nicht vorzuliegen. Das Büro soll nicht mit eingebracht werden, es besteht die Überlegung, dieses vorab zu entnehmen, die Einbringung soll ca. ein Jahr später erfolgen. Fragen: Wäre dies in Bezug auf die Einbringung problematisch? Die Entnahme im Zusammenhang mit der Einbringung stellt u.E. ein höheres Risiko dar. Was ist grundsätzlich sonst bei der Einbringung zu beachten? Welche Schritte sind einzuleiten? Welche Unterlagen vorweg anzufertigen?
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