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Antrag,§ 21 UmwStG,Form

A hatte vor drei Jahren 100 % seiner Anteile an der A-GmbH im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs in die neu gegründete B-Holding GmbH eingebracht. In dem Zusammenhang wurde von der Buchwertfortführung Gebrauch gemacht. Dazu hätte nach § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG ein entsprechender Antrag gestellt sein müssen (was leider vergessen wurde). Fragen: Kann dies noch nachgeholt werden? Wie hätte so ein Antrag aussehen müssen? Im Vertrag über die Einbringung der Anteile als Sacheinlage wurde der Buchwert bzw. die Buchwertfortführung unterstellt. Kann dies auch schon als Antragstellung gewertet werden? Der Vertrag liegt dem Finanzamt vor.
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