Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 22 UmwStG,Nachweis,qualifizierter Anteilstausch

Ich musste heute Morgen feststellen, dass ich in einem Umwandlungsfall im Jahr 2017 einen Fehler begangen habe, den ich entweder versuchen möchte zu heilen oder meinem Mandanten gegenüber offenzulegen. Mein Mandant hat in eine eigens hierfür gegründete Holdinggesellschaft 50 % der Gesellschaftsanteile einer Betriebs-GmbH eingelegt. An dieser Betriebs-GmbH war er ebenfalls mit 50 % beteiligt. Er war und ist gleichzeitig geschäftsführender Gesellschafter dieser Betriebs-GmbH. Die Einlage erfolgte zu Buchwerten. Der Antrag zur Buchwertfortführung wurde im Jahr 2017 gestellt. Der Verkehrswert der Anteile lag zum Eintragungszeitpunkt über den ursprünglichen Anschaffungskosten (die Betriebs-GmbH wurde durch ihn und seinen Partner neu gegründet). Ich hatte bei der Beratung übersehen, dass mehr als 50 % hätten eingebracht werden müssen. Wie immer im Leben, wenn eine Sache schiefgeht, folgt die andere von alleine. Die verantwortliche Mitarbeiterin hat in den Jahren 2018 bis zum heutigen Jahr 2021 die jährliche Meldung zum Anteilsbesitz vergessen zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Sehen Sie die Möglichkeit einer Heilung beider Fehler, z.B. durch eine nachträgliche Meldung, oder ist alles verloren?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen