Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umwandlung EU in GmbH,Rückbeziehung acht Monate,§ 20 UmwStG

Wir haben einen Mandanten, der betreibt seine Einzelfirma als e.K. Das Wirtschaftsjahr der Einzelfirma ist gleich dem Kalenderjahr. Er gründete im Februar diesen Jahres eine GmbH (22.02.2022). Er bringt im Wege der Ausgliederung seine Einzelfirma vollständig zu Buchwerten gegen eine Kapitalerhöhung in die GmbH ein. Er beabsichtigt nach § 20 Absatz 6 UmwStG die steuerliche Rückwirkung zum 31.12.2021. Der Notar versagt jedoch, die Rückwirkung vor dem 22.02.2022 zu datieren, da hier die GmbH noch nicht existent sei. Frage: Kann trotzdem die steuerliche Rückwirkung beantragt werden? Wäre hier eine Formulierung wie folgt im notariellen Notarvertrag möglich: „Die Übernahme des in dieser Urkunde aufgeführten Vermögens erfolgt im Innenverhältnis (steuerlicher Übertragungsstichtag) mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2021. Im Außenverhältnis gelten alle Handlungen und Geschäfte des einzelkaufmännischen Unternehmens, die das übertragene Vermögen betreffen, ab der Eintragung der Kapitalerhöhung als für Rechnung der aufnehmenden GmbH vorgenommen.“
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen