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§ 24 UmwStG,Steuerliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der Einbringung in eine Personengesellschaft,§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG

Sachverhalt: A hat ein Einzelunternehmen und vermietet Maschinen (wesentliche Betriebsgrundlage) an eine GmbH, an der er zu 80 % beteiligt ist. Überlegung: A gründet eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, an der er zu 100 % als Kommanditist beteiligt ist. Er bringt sein Einzelunternehmen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die KG ein. Frage 1) Muss die Buchung gg. Kapitalkonto I erfolgen oder würde auch ein Teil gg. Kapitalkonto II ausreichen? Was wären die Voraussetzungen, damit die teilweise Buchung gg. KK II ausreichend ist? Frage 2) Ist es möglich, dass der GmbH-Anteil der Betriebskapitalgesellschaft in das Sonderbetriebsvermögen des A geht (im Rahmen des Einbringungsvorgangs gem. § 24 UmwStG)? Was muss hierfür getan werden? Frage 3) Wenn die GmbH-Anteile im Sonderbetriebsvermögen sind, würde A 1 % des KG-Anteils auf seine Tochter übertragen. Im zweiten Schritt würde A die Anteile an der GmbH gem. § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 3 EStG an die Tochter unentgeltlich übertragen. Ziel soll es sein, dass die Tochter die GmbH-Anteile erhält. Sehen Sie hier Probleme mit etwaigen (Halte-)Fristen gem. § 24 UmwStG? Frage 4) Der Weg generell über § 6 Abs. 5 EStG (auch für die Maschinen) scheidet meines Erachtens nach aus, da die Maschinen teilweise noch fremdfinanziert sind und somit die Unentgeltlichkeit nicht gegeben ist. Es reichen stichwortartige Ausführungen. Es müssen bitte keine Ausführungen zu dem Thema Betriebsaufspaltung gemacht werden.
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