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Einbringung,Gewerbesteuer

1. Unser Mandant ist als natürliche Person an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Gleichzeitig überlässt er dieser GmbH & Co. KG Grundstücke zur Nutzung. Diese Grundstücke stellen Sonderbetriebsvermögen dar und sind eine wesentliche Betriebsgrundlage. Der Anteil an der GmbH & Co. KG und das SBV sollen in eine GmbH eingebracht werden. Die Grundstücke wurden im Jahr 2014 als unbebautes Grundstück erworben. Auf diesen wurde ein Gebäude erstellt, welches im Jahr 2017 fertiggestellt wurde. a. Ist eine Einbringung nach § 20 UmwStG zu Buchwerten möglich? b. Fällt bei diesem Vorgang Grunderwerbsteuer an? 2. Die GmbH ist beteiligt an einer GmbH & Co. KG und erzielt daraus die Gewinnbeteiligung. Die GmbH & Co. KG selber ist nicht gewerbesteuerpflichtig. Darüber hinaus erzielt sie Einkünfte aus der Vermietung des Grundvermögens. a. Findet die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 Anwendung? Oder sind die Beteiligungseinkünfte schädlich? b. Unterliegen die Einkünfte aus der Beteiligung der Gewerbesteuer?
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