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Anteilstausch,§ 21 UmwStG,Qualifizierter Anteilstausch,Einbringung Anteile an Kapitalgesellschaft

An den bestehenden GmbHs A und B sind eine GmbH und ein im Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann zu jeweils 50 % beteiligt. Im Rahmen einer Sachgründung sollen die Anteile einer neu zu gründenden Holding GmbH rückwirkend zum 01.01.2022 zu Buchwerten ohne Auflösung der stillen Reserven übertragen werden (bis spätestens 31.08.2022). Ist diese Vorgehensweise nach dem Umwandlungssteuergesetz ohne steuerliche Auswirkungen möglich? Ist dies auch möglich, wenn die Holding GmbH durch eine Bargründung im Februar 2022 erst entsteht und die Anteile im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung rückwirkend zum 01.01.2022 eingebracht werden?
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