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§ 15 UmwStG,Spaltungen und Vorbesitzzeit (§ 15 Abs. 2 S. 5 UmwStG),Spaltungen und Sperrfrist bei unentgeltlichen Übertragungen

Wir möchten von der A GmbH, an der A zu 2/3 und B zu 1/3 beteiligt sind, einen Teilbetrieb abspalten. Im Vorfeld der Spaltung soll der Anteil des A von 2/3 auf dessen Stiefsohn C geschenkt werden. Stellt dies ein Problem im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 UmwStG dar? Nach der Schenkung soll die Abspaltung des Teilbetriebs auf die B GmbH erfolgen. An der B GmbH soll dann B zu ca. 51 % und C zu ca. 49% beteiligt sein. Dies hat den Hintergrund, dass B und C eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wünschen. Um das Beteiligungsverhältnis herzustellen würden wir für eine in der Zeitschiene folgende Sachverhalte durchführen: 1. Schenkung A an B ... 2. eine jur. Sekunde später die Abspaltung ... 3. eine jur. Sekunde später die Schenkung von ca. 17 % von B an C der neu abgespaltenen Gesellschaft B GmbH. Mit der Schenkung aus "3." stellen wir das Beteiligungsverhältnis her, welches gewünscht wird. Sehen Sie hierin ein Problem? Eine Schenkung sollte nach Literaturmeinung auch keine Übertragung i. S. d. § 15 Abs. 2 S. 2-4 UmwStG sein. Ist dies korrekt? Sehe ich das richtig, dass wir kein Problem mit Sperrfirsten haben und es somit auch zu keiner Aufdeckung der stillen Reserven aus diesem Vorgang kommt. (Teilbetriebsbegriff mal ausgeklammert. Diesen haben wir geprüft).
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