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§ 2 Abs. 4 S. 4 UmwStG,Umwandlung Gewinn- auf Verlustgesellschaft,Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH nach § 20 UmwStG

Unser Mandant betreibt heute ein sehr gut gehendes Einzelunternehmen im Bereich Abbrucharbeiten. Bis vor einigen Jahren betrieb er zusätzlich eine GmbH im Bereich Festzeltbetrieb (100%iger Gesellschafter). Hier wurden erhebliche Verluste erzielt. Seit einigen Jahren liegt die GmbH brach, hat aber erhebliche Verlustvorträge. Heute besteht die Idee, aus Haftungsgründen das EU in die GmbH auszugliedern. Frage: Wie ist in diesem Fall mit den Verlustvorträgen in der KSt und der GewSt zu verfahren?
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