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GmbH in OHG,Umwandlungsstichtag

Eine bestehende GmbH mit zwei Gesellschaftern möchte von der GmbH in eine OHG wechseln. In Vorbereitung ist ein Umwandlungsbeschluss. Hierzu meine Fragen: 1. Muss in diesem Umwandlungsbeschluss ein steuerlicher Rückwirkungsstichtag vermerkt sein? Wenn ja, 31.12.2021? 2. Muss zwingend das volle Stammkapital in Höhe von hier 25.000 € noch bilanziell vorhanden sein? Durch Verluste beträgt dies derzeit nur 20.700 €. 3. Können die Gesellschafter im JAB 31.12.2021 noch auf Darlehen gegenüber der GmbH verzichten (gewinnerhöhend)? Oder sind diese zwingend mit in die OHG zu nehmen als Kapitalrücklage? 4. Wenn steuerlicher Rückwirkungsstichtag der 31.12.2021 ist, wird dann der Gewinn 2021 bereits als OHG versteuert oder letztmalig im Rahmen der GmbH?
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