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Verschmelzung GmbH auf KG nach UmwStG,Einbringung von Betrieben/Teilbetrieben,Unentgeltliche Übertragung,§ 6 Abs. 5 EStG

Eine GmbH & Co. KG hat in ihrer Bilanz die 100-%-Beteiligung an der Grundstücks-GmbH (G-GmbH) als Anteile an verbundenen Unternehmen von 500.542,40 € bilanziert. (Es handelt sich nicht um die Komplementär-GmbH.) Die G-GmbH hat als wesentlichen Vermögensgegenstand im Anlagevermögen ein Grundstück bilanziert, auf das in Vorjahren eine Teilwertabschreibung vorgenommen wurde, so dass der Buchwert des Grundstücks in der GmbH 0,50 € beträgt. Darüber hinaus weist die G-GmbH auf der Aktivseite Forderungen und Bankbestände von 26 T€ aus. Das Eigenkapital beträgt 22 T€. Das Grundstück wird von der G-GmbH an die GmbH & Co. KG vermietet. Die GmbH & Co. KG hat auf dem Grundstück eine Photovoltaikanlage errichtet. Ursprünglich wurde das Grundstück von Dritten angemietet. Nach Erwerb der GmbH-Anteile durch die GmbH & Co. KG und damit indirekt des Grundstücks ist die G-GmbH nicht mehr notwendig. Die GmbH & Co. KG will das Grundstück zukünftig direkt im Anlagevermögen der GmbH & Co. KG ausweisen. Die GmbH als dazwischengeschaltete Gesellschaft soll aufgelöst/beendet werden. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus?
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